Die Kosten


Die Personensorgeberechtigten entrichten monatlich einen festen Beitrag.
Dieser setzt sich auf Grundlage des Buchungsbelegs wie folgt zusammen:

Stunden

Betrag
4 - 5 Stunden   90 €
5 - 6 Stunden  95 €
6 - 7 Stunden 100 €
7 - 8 Stunden 105 €
8 - 9 Stunden 110 €

Enthalten ist der Betreuungszuschuss in Höhe von 100€ pro Monat von der Regierung.

Aufnahmegebühr: 50 €.

 

Zuzügliche Kosten

  • Mittagessen 4,45 € pro Essen (wird mit dem Beitrag von Ihrem Konto abgebucht) von der Firma „bio-cater“


Alle Beiträge werden durch Einzugsermächtigung bis zum 15. des Monats von der Kirchengemeinde St. Jobst eingezogen.
 
Der Elternbeitrag ist in voller Höhe bis zum Ablauf des Abmeldetermins zu bezahlen; also auch bei Schulabgängern einschließlich des Monats August.
Auch bei Krankheit oder sonstiger Abwesenheit ist der Elternbeitrag in voller Höhe zu entrichten, dasselbe gilt für die Kindergartenferien.