Die Kosten
Die Personensorgeberechtigten entrichten monatlich einen festen Beitrag.
Dieser setzt sich auf Grundlage des Buchungsbelegs wie folgt zusammen:
Stunden |
Betrag |
4 - 5 Stunden | 90 € |
5 - 6 Stunden | 95 € |
6 - 7 Stunden | 100 € |
7 - 8 Stunden | 105 € |
8 - 9 Stunden | 110 € |
Enthalten ist der Betreuungszuschuss in Höhe von 100€ pro Monat von der Regierung.
Aufnahmegebühr: 50 €.
Zuzügliche Kosten
- Mittagessen 4,45 € pro Essen (wird mit dem Beitrag von Ihrem Konto abgebucht) von der Firma „bio-cater“
Alle Beiträge werden durch Einzugsermächtigung bis zum 15. des Monats von der Kirchengemeinde St. Jobst eingezogen.
Der Elternbeitrag ist in voller Höhe bis zum Ablauf des Abmeldetermins zu bezahlen; also auch bei Schulabgängern einschließlich des Monats August.
Auch bei Krankheit oder sonstiger Abwesenheit ist der Elternbeitrag in voller Höhe zu entrichten, dasselbe gilt für die Kindergartenferien.